Trauung
Sie wollen kirchlich heiraten? Dann bekommen Sie hier die nötigen Informationen zur Trauung in unserer Kirchengemeinde.
1. Voraussetzungen
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. Auch wenn es vom staatlichen Recht her erlaubt ist, durch eine Religionsgemeinschaft ohne standesamtliche Trauung verheiratet zu werden, ist dies in der evangelischen Kirche nicht möglich.
Um bei uns getraut werden zu können, muss mindestens einer der beiden Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche sein. Bei konfessionverschiedenen Paaren kann der Gottesdienst in Zusammenarbeit mit einem Geistlichen der anderen Konfession gestaltet werden. Ist ein Partner konfessionslos oder Mitglied einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft sind für eine Trauung im Vorlauf intensive Vorgespräche notwendig, in denen die Möglichkeit der Trauung geklärt wird. Der Geistliche muss dann hierzu ein Gutachten verfassen, dass durch den zuständigen Dekan geprüft wird, der dann gegebenenfalls die Genehmigung für die Trauung erteilt.
Gleiches gilt auch für die Trauung Geschiedener, die grundsätzlich möglich ist.
Paare, die nicht auf dem Gebiet der Kirchengemeinde Helmbrechts wohnen, benötigen für die Trauung eine Bescheinigung, das sog. Dimissiorale, dass sie durch ihr Wohnsitzpfarramt bekommen. Ähnliches gilt für Pfarrer, die von auswärts kommen und hier eine Trauung halten wollen. Diese benötigen eine Genehmigung durch unserer Kirchengemeinde, die sog. Zession.
2. Terminvereinbarung und Anmeldung
Zur Anmeldung ihrer Trauung bitten wir Sie, diese schriftlich im Pfarramt zu machen. Dort werden die notwendigen Formulare mit Ihnen ausgefüllt und sie können schon einmal vorfühlen, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist.
Zur Anmeldung ist, wenn bereits vorhanden, das Stammbuch mitzubringen. Dort werden auf der Trauurkunde auch die kirchlichen Daten vermerkt. Wenn die kirchliche Trauung mit der standesamtlichen zusammenfällt, bitten wir, das Stammbuch als Nachweis zur kirchlichen Trauung mit in die Kirche zu bringen!
Bevor Sie ihre Einladung an die Hochzeitsgäste herausschicken, das Gasthaus buchen und den Fotografen bestellen, sollten Sie einen Termin für die Trauung vereinbaren. In unserer Gemeinde gilt die Praxis, dass grundsätzlich der Sprengelgeistliche zuständig ist. Will man jedoch einen speziellen Termin, gilt immer die Regel, dass der/die diensthabende Geistliche die Trauung hält.
Termine sind an den Samstagen immer die vollen Stunden, also 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr etc.. Der 13.00 Uhr Termin ist für Beerdigungen reserviert, der letztmögliche Termin ist 15.00 Uhr, wenn nicht zeitgleich der monatliche Taufgottesdienst stattfindet.
Für eine Trauung planen wir ca. eine 3/4 Stunde ein. Besonders an den beliebten Wochenenden im Sommer ist hierauf zu achten, da manchmal mehrere Trauungen hintereinander stattfinden. Dies ist besonders wichtig, falls Sie oder Ihre Gäste beabsichtigen, nach dem Traugottesdienst noch längere Zeit an der Kirche zu bleiben, z.B. zum Sektempfang, für Spiele, Gags u.a.. Evtl. muss ein zweiter Termin gebucht werden, für den auch Kosten anfallen.
Sie merken: rechtzeitige Terminabsprachen sind besonders wichtig, gerade an den beliebten Samstagen im Juni, Juli, August und September.
Termine an anderen Wochentagen bedürfen der besonderen Absprache mit dem Pfarramt und den Geistlichen.
3. Traugespräch
Zur Vorbereitung des Gottesdienstes und zur Klärung aller weiteren Fragen zur Hochzeit führt der/die zuständige Geistliche ein Gespräch im Vorlauf der Trauung. Hierfür wird ein extra Termin vereinbart. In diesem Gespräch haben alle Fragen bzgl. der Ausgestaltung des Gottesdienste sowie persönliche seelsorgerliche Anliegen ihren Platz.
Spätestens im Traugespräch werden Sie auch gefragt, welchen Trauspruch aus der Bibel sie sich wünschen. Über diesen Spruch wird i.d.R. auch die Trauansprache gehalten. Evtl. suchen Sie sich schon im Voraus einen aus. Eine Hilfe finden sie unter www.trauspruch.de.
4. Gottesdienstgestaltung
Für den Traugottesdienst gibt es einen relativ festen Ablauf, den der/die Geistliche mit Ihnen bespricht. Ein allgemeines Ablaufgerüst finden Sie unten zum Download. Beigefügt sind hier auch die Texte häufig verwendeter Gemeindelieder.
Einige Hinweise schon im Voraus:
- Einzug/Auszug: In der Regel findet beides vom Haupteingang an der Stirnseite der Kirche statt. Es ist aber auch ein Auszug zur Seitentür (Stadtseite) möglich. Bitte Absprache mit Geistlichen und Messner!
Im Normalfall begrüßt der/die Geistliche das Brautpaar an der Kirchentür und man zieht gemeinsam mit Blumenkindern und Trauzeugen in die Kirche ein. Meistens ist die Hochzeitsgesellschaft bereits in der Kirche. Andere Varianten sind aber möglich. Die sog. Zuführung der Braut durch den Brautvater ist unüblich! - Trauzeugen: Die Trauzeugen haben keine echte Funktion im Traugottesdienst. Sie ziehen mit ein und haben ihre Plätze auf Stühlen direkt hinter dem Brautpaar. Allerdings können Trauzeugen – und auch andere Leute aus der Hochzeitsgesellschaft – im Gottesdienst mitwirken, bei Gebeten, Lesungen etc.. Bei Interesse sprechen Sie mit den zuständigen Geistlichen.
Tipp: Damit man sie nicht vergisst, können Sie die Trauzeugen für das Mitbringen der Ringe verantwortlich machen. - Blumenschmuck: Die Kirchengemeinde schmückt die Kirche nur mit dem üblichen Schmuck für den Sonntag. Wer größeren Blumenschmuck haben will, muss ihn selbst organisieren und finanzieren. Hierfür können Sie jede Gärtnerei beauftragen oder sich mit unserer Kirchenvorsteherin Gerlinde Wirth (Tel.: 09252/6941) in Verbindung setzen, die für den Kirchenschmuck in der Johanniskirche verantwortlich ist. Bei mehreren Hochzeiten an einem Tag sprechen sich die Brautpaare in der Regel bzgl. des Blumenschmuckes ab.
- Musik: Wir stellen einen Organisten, der Einzug und Auszug sowie Gemeindelieder begleitet. Für das Engagement von Solisten, Band oder Chor ist das Brautpaar verantwortlich.
- Liedblatt: Sollte ein spezielles Liedblatt gewünscht werden, so muss dies selbst zusammengestellt werden. Eine Hilfe ist der Ablauf mit den Liedtexten, den Sie unten downloaden können. Gibt es kein Liedblatt, werden Gesangbücher ausgelegt.
- Film und Foto: Das Filmen und Fotografieren ist grundsätzlich möglich. Wir bitten darum immer nur eine/n Kameramann/-frau bzw. Fotografen zu engagieren und zu beachten, dass die Würde des Gottesdienstes nicht gestört wird. Wichtig ist auch hier die Absprache mit dem zuständigen Geistlichen vor dem Gottesdienst.
- Ringe: Die Kirchengemeinde stellt einen Ringteller zu Verfügung. Es können aber auch Ringkissen o.ä. verwendet werden, die dann beim Einzug mit in die Kirche gebracht werden.
- Geschenk der Kirchengemeinde: Als Geschenk und Erinnerung der Kirchengemeinde erhalten Sie entweder eine Bibel oder ein Gesangbuch. Schon mal überlegen!
- Blumenkinder: In der Johanniskirche dürfen Blumen gestreut werden!
- Nach dem Gottesdienst: Es besteht die Möglichkeit für Spaliere, Spielchen etc. nach dem Gottesdienst vor der Kirche, solange nicht andere Gottesdienste beeinträchtigt werden. Wir bitten dies zu beachten. Ebenso bitten wir, keinen Reis oder anderes zu streuen. Die Beseitigung starker Verunreinigungen des Kirchplatzes müssen wir ggf. in Rechnung stellen.
5. Gebühren
Für ein kirchliche Trauung erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 120 Euro. Davon werden Verwaltung, Organist, Messner, Heizung und Kirchenreinigung bezahlt. Falls mehr als die übliche Zeit für die Kirche und das „Drumherum“ benötigt wird, werden weitere Gebühren fällig. Übringens: Die Geistlichen werden über Ihre Kirchensteuern finanziert!
6. Nützliche Links
http://ekd.de/glauben/hochzeit
http://www.bayernevangelisch.de/www/leben/partnerschaft-und-ehe