Patenamt

Hier erhalten sie wichtige Infos rund ums Patenamt!

1. Was sind die Voraussetzungen für das Patenamt

In unserer Kirchengemeinde kann der- bzw. diejenige das Patenamt übernehmen, die

  • im kirchlichen Sinne volljährig ist, d.h. mind 14. Jahre alt, selbst getauft und konfirmiert.
  • Mitglied einer der sog. ACK-Kirchen ist, d.h. auch nicht-evangelische Christen können das Patenamt übernehmen. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, einer anderen Religion (Muslime, Buddhisten, Hindus etc.) angehört oder sich zu einer Sekte (z.B. Neuapostolische Kiche, Zeugen Jehovas) hält, kann nicht Pate bzw. Patin werden!

2. Wie wird das dokumentiert?

Glieder unserer Kirchengemeinde brauchen kein extra Dokument, da alle Unterlagen im Pfarramt liegen. Paten von außerhalb benötigen eine Patenbescheinigung, die sie in ihrem Wohnsitzpfarramt erhalten. Wer außerhalb unserer Kirchengemeinde das Patenamt übernehmen möchte, erhält seine Patenbescheinigung über das Pfarramt. Kontakt

3. Noch Fragen?

Einfach Kontakt mit dem Pfarramt oder einem der Geistlichen aufnehmen. Oder Sie setzen einen Kommentar unten an diese Seite!

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